Voraussetzung für den Erwerb der FE

Die Anforderungen an die Motorradbekleidung "Auslegungshilfen"

Information  zur  Anpassung  der  Mindestanforderungen  an  die

Motorradschutzkleidung.
 
Mit  der  10.  Verordnung  zur  Änderung  straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften  wurden  in  der  Anlage  7  der  Fahrerlaubnisverordnung
(FeV)  die  Anforderungen  an  die  Motorradschutzkleidung  zur
Erhöhung  der  Verkehrssicherheit  angepasst  und  konkretisiert.  Die
Regelungen sind am 01.5.2014 in Kraft getreten. Mehr erfahren

 
     
   
 

 B 197 Automatik
Die Schlüsselzahl 197 ab 01.04.2021 auf dem Führerschein bestätigt,dass der Inhaber die Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hat und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe absolviert wurde.