BKF Fördermöglichkeiten

Möglichkeiten der Förderung von Aus & Weiterbildung

Bildungsprämie

Seit Ende 2008 gibt es das Programm Bildungsprämie. Mit ihm will die Bundesregierung Erwerbstätige mit wenig Einkommen bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung unterstützen. mehr…

Das Kürzel WeGebAU steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“.
Seit 2006 stehen zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung.

Wenn dieses Model für sie Interessant ist, lesen Sie unter diesem Link.

Als anerkannter Bildungsträger ist die Fahrschule Holst nach AZAV zertifiziert.

Die Regel für eine Förderung mit Bildungsgutschein sind sehr umfangreich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt. Das Dokument bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Mit den Bildungsgutscheinen sollen Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, individuell  gefördert werden.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können folgende Förderungen gewährt werden:

  • Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren
  • Fahrtkostenzuschuss/Kosten für Unterbringung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhaltskosten

Wer sein Personal, weiterbilden möchte, kann sich über die De-Minimis-Richtlinie des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) entsprechende Investitionskosten bezuschussen lassen. Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Vom 16. März 2016

Link für die Förderung
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/lkw-richtlinie-foerderung-weiterbildung-in-unternehmen-mit-schweren-nutzfahrzeugen-vom-16-03-2016.pdf?__blob=publicationFile

Link für die Antragstellung
https://antrag-bvbs.bund.de/

Weitere ausführliche Informationen zum De-minimis-Programm finden Sie auf der Website des BAG