Vor Antragstellung bitte beachten!
(1) Begleitpersonen werden bei Antragstellung bestimmt.
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
*mindestens 30 Jahre alt,
*Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz,
*Automatikeintrag ist möglich,
*maximal ein Punkt im VZR in Flensburg (bei Antragstellung),
*Erziehungsberechtigte müssen den Begleitpersonen zustimmen.
In und nach der Ausbildung in der Fahrschule.
Informationen zu BF 17
Zeitlicher Ablauf: | Fahrschüler/Fahrer: | Begleitperson: |
---|---|---|
Ab 16 ½ Jahren | *Ausbildung der Klasse B/BE möglich, *theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor 17. Geburtstag, *praktische Prüfung frühestens einen Monat vor 17. Geburtstag. | *keine Vorgaben, *Vorbereitungskurs möglich jedoch nicht vorgeschrieben, *Themen: StVO, Pädagogik. |
Ab 17 Jahren bis 18 Jahren | *Fahren nur mit Prüfungsbescheinigung in Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass und mindestens einer Begleitperson(1), *Beginn der zweijährigen Probezeit, *Fahrer ist verantwortlich, *derzeit nur in Deutschland und Österreich gültig, *Klasse AM und L kann ohne Begleitperson gefahren werden. | *mindestens eine bei der Fahrt dabei, *Führerschein muss dabei sein, *kein vorgeschriebener Sitzplatz, *soll Ansprechpartner sein, *soll Rat und kurze Hinweise geben, *maximal 0,5 Promille, *keine Drogen, Medikamente. Ausnahme im Krankheitsfall unter ärztlicher Aufsicht. |
Ab 18 Jahren | *Fahren ohne Begleitperson, *Prüfungsbescheinigung noch drei Monate gültig, *Führerschein muss beantragt werden. | *nicht mehr vorgeschrieben. |
Folgen von Verstößen gegen Auflagen | *Fahren ohne Begleitperson,Fahrerlaubnis wird widerrufen, ASF wird angeordnet, *0,0 Promille Fahrer nicht eingehalten, *0,5 Promille Begleitperson nicht eingehalten, *Fahrerlaubnis der Begleitperson nicht dabei oder nicht mehr im Besitz, *bei Widerruf der Prüfungsbescheinigung sind auch die Klassen AM und L widerrufen, Antrag auf Kartenführerschein für die Klasse AM und L kann gestellt werden. |