BF 17, was darf ich?

Vor Antragstellung bitte beachten!

(1) Begleitpersonen werden bei Antragstellung bestimmt.

Voraussetzungen für Begleitpersonen:

*mindestens 30 Jahre alt,

*Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz,

*Automatikeintrag ist möglich,

*maximal ein Punkt im VZR in Flensburg (bei Antragstellung),

*Erziehungsberechtigte müssen den Begleitpersonen zustimmen.

In und nach der Ausbildung in der Fahrschule.

Informationen zu BF 17

Zeitlicher Ablauf: Fahrschüler/Fahrer: Begleitperson:
Ab 16 ½ Jahren

*Ausbildung der Klasse B/BE möglich,

*theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor 17. Geburtstag,

*praktische Prüfung frühestens einen Monat vor 17. Geburtstag.

*keine Vorgaben,

*Vorbereitungskurs möglich jedoch nicht vorgeschrieben,

*Themen: StVO, Pädagogik.

Ab 17 Jahren bis 18 Jahren *Fahren nur mit Prüfungsbescheinigung in Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass und mindestens einer Begleitperson(1),

*Beginn der zweijährigen Probezeit,

*Fahrer ist verantwortlich,

*derzeit nur in Deutschland und Österreich gültig,

*Klasse AM und L kann ohne Begleitperson gefahren werden.

*mindestens eine bei der Fahrt dabei,

*Führerschein muss dabei sein,

*kein vorgeschriebener Sitzplatz,

*soll Ansprechpartner sein,

*soll Rat und kurze Hinweise geben,

*maximal 0,5 Promille,

*keine Drogen, Medikamente. Ausnahme im Krankheitsfall unter ärztlicher Aufsicht.

Ab 18 Jahren *Fahren ohne Begleitperson,

*Prüfungsbescheinigung noch drei Monate gültig,

*Führerschein muss beantragt werden.

*nicht mehr vorgeschrieben.
Folgen von Verstößen gegen Auflagen *Fahren ohne Begleitperson,Fahrerlaubnis wird widerrufen, ASF wird angeordnet,

*0,0 Promille Fahrer nicht eingehalten,

*0,5 Promille Begleitperson nicht eingehalten,

*Fahrerlaubnis der Begleitperson nicht dabei oder nicht mehr im Besitz,

*bei Widerruf der Prüfungsbescheinigung sind auch die Klassen AM und L widerrufen, Antrag auf Kartenführerschein für die Klasse AM und L kann gestellt werden.