Die Schlüsselzahl 197 ab 01.04.2021 auf dem Führerschein bestätigt,
Was sind die Voraussetzungen für B197?
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
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Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Auto mit Schaltgetriebe der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
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Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen mit einem Fahrlehrer
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Vorlage einer Bescheinigung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Gibt es eine Prüfung?
Die Ausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt.
Als Nachweis über die Ausbildung auf einem Pkw mit Schaltgetriebe reicht eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltauto ist nicht notwendig. Die eigentliche Fahrprüfung kann man auf Automatikgetriebe absolvieren.
Welche Nachteile gibt es für andere Klassen ?
Ein entscheidender Nachteil: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung – das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile.
Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern man die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt hat. Wer den Automatikvermerk entfernen lassen möchte, muss die praktische Führerscheinprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen.
Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3) Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A2, A, B, BE,C1,C1E, C, CE
Besondere Ausbildungsfahrten | A1 A2 A B |
A1 auf A21 A1 auf A A2 auf A1 |
B auf BE B auf C1 C1 auf C C1 auf C1E |
B auf C C auf CE |
C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang2 |
C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang2 |
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Solo | Zug | Gesamt | Solo | Zug | Gesamt | ||||||
1 | Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
5 | 3 | 3 | 5 | 1 | 3 | 4 | 3 | 5 | 8 |
2 | Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h) |
4 | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 |
2 |
1 |
2 |
3 |
3 | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach den Nummern 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) |
3 | 1 | 1 | 3 | 0 | 2 | 2 | 0 | 3 | 3 |