Allgemeines

 

 

Die Anforderungen an die Motorradbekleidung „Auslegungshilfen“

Information  zur  Anpassung  der  Mindestanforderungen  an  die
Motorradschutzkleidung.

 
Mit  der  10.  Verordnung  zur  Änderung  straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften  wurden  in  der  Anlage  7  der  Fahrerlaubnisverordnung (FeV)  die  Anforderungen  an  die  Motorradschutzkleidung  zur Erhöhung  der Verkehrssicherheit  angepasst  und  konkretisiert.  Die Regelungen sind am 01.5.2014 in Kraft getreten. Mehr erfahren