Sicherheitstraining für Zivildienstleistende
Neue Schulungs-Vorschrift für Zivildienstleistende
Das Bundesamt für Zivildienst schreibt allen Zivildienstleistenden, die zu mindestens 50% mit Fahrtätigkeiten beschäftigt sind vor, an einer mind. fünfstündigen Schulung teilzunehmen
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) hat ein Programm entwickelt, dass den Vorgaben des Bundesamtes entspricht und von Fahrschulen umgesetzt werden kann.
Für dieses Seminar ist die Fahrschule Holst / Fahrschule Krause Qualifiziert
Preise für die Schulung finden sie hier
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